Baufertigstellungsanzeige
Mit Ende des Bauvorhabens
Wenn Sie Ihr Bauvorhaben soweit abgeschlossen und auch die Aufschließungen Ihres Hauses durchgeführt haben, dann müssen Sie der zuständigen Behörde diesen Umstand spätestens innerhalb von 5 Jahren nach Baubeginn melden. Dies erfolgt je nach Rechtslage Ihres Bundeslandes durch ein Ansuchen um Benützungsbewilligung oder durch eine Fertigstellungsanzeige. Einen Hinweis darauf, welche Maßnahme bei Ihnen erforderlich ist, finden Sie im Baubewilligungsbescheid.
Unsere Leistungen in diesem Fall:
- Beratung des Bauherren
- Kommunikation und Abstimmung mit der Behörde
- Erstellung von erforderlichen Planunterlagen
- Vermessung des Gebäudes hinsichtlich Konsens zur Baubewilligung
- Erstellung eines Energieausweises
- Ausfertigung der Baufertigstellungsanzeige
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